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Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsträger für öffentliche Fördermaßnahmen
Zertifizierter Bildungsträger nach AZWV, Anerkennung und Zulassungsverordnung- Weiterbildung.Entgegennahme von Bildungsgutscheinen der Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft und Rentenversicherungsanstalten.

Bus- und LKW-Fahrer müssen wissen
Wer gewerblichen Güterverkehr- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgästen zusätzlich zu einem Führerschein eine "Grundqualifikation".

Besitzstand ( Grundqualifikation )
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Verlängerung durch Weiterbildung
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.

Für alle Bus- und LKW-Fahrer gilt
Nachweis der Weiterbildung BUS bis spätestens 10.09.2013 (2015)
Nachweis der Weiterbildung LKW bis spätestens 10.09.2014 (2016)

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Grundqualifikation nach BKrFQG
Weiterbildung nach BKrFQG


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